S 8 SO 75/12•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2012-10-18, S 8 SO 75/12
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2012-10-18, S 8 SO 75/12
S 8 SO 75/12Sozialversicherungsgericht18.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 8 SO 75/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-18
Aktenzeichen: S 8 SO 75/12
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2012:1018.S8SO75.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 19.08.2011 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 22.03.2012 verurteilt, der Klägerin für den Zeitraum vom 04.07.2011 bis 27.07.2011 wöchentlich 3,0 Fachleistungsstunden durch die Therapieeinrichtung C. nach weiterer Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren.
Der Beklagte trägt 9/10 der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
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