S 36 AS 2367/11 ER•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2011-10-31, S 36 AS 2367/11 ER
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2011-10-31, S 36 AS 2367/11 ER
S 36 AS 2367/11 ERSozialversicherungsgericht31.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 36 AS 2367/11 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-10-31
Aktenzeichen: S 36 AS 2367/11 ER
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2011:1031.S36AS2367.11ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 36
Tenor
Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Die Beteiligten haben einander keine notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen wird abgelehnt.
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