Sozialgericht Gelsenkirchen, 2011-10-31, S 36 AS 2367/11 ER

S 36 AS 2367/11 ERSozialversicherungsgericht31.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Gelsenkirchen — S 36 AS 2367/11 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-10-31

Aktenzeichen: S 36 AS 2367/11 ER

ECLI: ECLI:DE:SGGE:2011:1031.S36AS2367.11ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 36

Tenor

Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Beteiligten haben einander keine notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen wird abgelehnt.

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