Sozialgericht Gelsenkirchen, 2008-09-22, S 12 AY 32/08

S 12 AY 32/08Sozialversicherungsgericht22.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Gelsenkirchen — S 12 AY 32/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-22

Aktenzeichen: S 12 AY 32/08

ECLI: ECLI:DE:SGGE:2008:0922.S12AY32.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 00.00.00 und der Widerspruchsbescheid vom 00.00.00 werden abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 240,38 EUR zu erstatten abzüglich der bereits gezahlten 156,00 EUR. Die weitergehende Klage wird abgewiesen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger zu einem Drittel. Die Berufung wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.