S 2 SO 29/06 ER•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2006-06-01, S 2 SO 29/06 ER
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2006-06-01, S 2 SO 29/06 ER
S 2 SO 29/06 ERSozialversicherungsgericht01.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 2 SO 29/06 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-06-01
Aktenzeichen: S 2 SO 29/06 ER
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2006:0601.S2SO29.06ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 07.04.2006 wird angeordnet. Der Antragsgegner trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin.
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