S 2 SO 26/05•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2006-05-29, S 2 SO 26/05
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2006-05-29, S 2 SO 26/05
S 2 SO 26/05Sozialversicherungsgericht29.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 2 SO 26/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-29
Aktenzeichen: S 2 SO 26/05
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2006:0529.S2SO26.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
1.Es wird festgestellt, dass der Klägerin in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beklagten, handelnd unter IS-Transporte, vor dem Amtsgericht Bochum - 00 JO 000/00 - eine Insolvenzforderung in Höhe von 221,09 Euro, wie zu lfd. Nr. 00 des Insolvenzverzeichnesses angemeldet, zusteht. 2.Es wird festgestellt, dass der im Klagenantrag zu Ziffer 1 bezeichneten Forderung eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung der Beklagten (§ 174 Abs. 2 InsO) zugrunde liegt. 3.Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten nicht zu erstatten.
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