S 11 AL 142/04•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2005-05-27, S 11 AL 142/04
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2005-05-27, S 11 AL 142/04
S 11 AL 142/04Sozialversicherungsgericht27.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 11 AL 142/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-27
Aktenzeichen: S 11 AL 142/04
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2005:0527.S11AL142.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 16.03.2004 sowie unter Änderung des Bescheides vom 17.03.2004 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 26.03.2004 verurteilt, dem Kläger für die Zeit ab 03.03.2004 ungemindertes wöchentliches Arbeitslosengeld in Höhe von 278,32 EURO zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Berufung wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.