S 4 AS 47/05 ER•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2005-05-24, S 4 AS 47/05 ER
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2005-05-24, S 4 AS 47/05 ER
S 4 AS 47/05 ERSozialversicherungsgericht24.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 4 AS 47/05 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-05-24
Aktenzeichen: S 4 AS 47/05 ER
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2005:0524.S4AS47.05ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin N-P wird abgelehnt.
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