Sozialgericht Gelsenkirchen, 2005-04-20, S 4 AS 31/05 ER

S 4 AS 31/05 ERSozialversicherungsgericht20.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Gelsenkirchen — S 4 AS 31/05 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-04-20

Aktenzeichen: S 4 AS 31/05 ER

ECLI: ECLI:DE:SGGE:2005:0420.S4AS31.05ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin X wird abgelehnt.

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