S 11 AL 47/04•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2005-01-28, S 11 AL 47/04
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2005-01-28, S 11 AL 47/04
S 11 AL 47/04Sozialversicherungsgericht28.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 11 AL 47/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-28
Aktenzeichen: S 11 AL 47/04
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2005:0128.S11AL47.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 15.01.2004 sowie unter Änderung des Bescheides vom 19.01.2004 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 29.01.2004 verurteilt, dem Kläger für die Zeit ab 01.01.2004 ungemindertes tägliches Arbeitslosengeld in Höhe von 31,74 Euro nach weiterer Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.
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