Sozialgericht Gelsenkirchen, 2003-12-18, S 9 KN 20/03 P

S 9 KN 20/03 PSozialversicherungsgericht18.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Gelsenkirchen — S 9 KN 20/03 P — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-18

Aktenzeichen: S 9 KN 20/03 P

ECLI: ECLI:DE:SGGE:2003:1218.S9KN20.03P.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 03.12.2002 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 11.04.2003 verurteilt, der Klägerin die beantragten Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach der Pflegestufe 2 ab Antragstellung nach weiterer Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Die Revision unter Übergehung der Berufungsinstanz wird zugelassen.

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