S 9 KN 20/03 P•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2003-12-18, S 9 KN 20/03 P
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2003-12-18, S 9 KN 20/03 P
S 9 KN 20/03 PSozialversicherungsgericht18.12.2003
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 9 KN 20/03 P — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-18
Aktenzeichen: S 9 KN 20/03 P
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2003:1218.S9KN20.03P.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 03.12.2002 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 11.04.2003 verurteilt, der Klägerin die beantragten Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach der Pflegestufe 2 ab Antragstellung nach weiterer Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Die Revision unter Übergehung der Berufungsinstanz wird zugelassen.
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