S 10 U 306/00•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2001-07-23, S 10 U 306/00
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2001-07-23, S 10 U 306/00
S 10 U 306/00Sozialversicherungsgericht23.07.2001
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 10 U 306/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-07-23
Aktenzeichen: S 10 U 306/00
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2001:0723.S10U306.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Tenor
Der Bescheid des Beklagten vom 12.05.1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15.11.2000 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, den Unfall des Klägers vom 20.01.1997 als.Arbeitsunfall zu entschädigen. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.
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