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S 48 SO 13/25 ER•Sozialgericht Duisburg, 2025-04-22, S 48 SO 13/25 ER
S 48 SO 13/25 ERSozialversicherungsgericht22.04.2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-22
Aktenzeichen: S 48 SO 13/25 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2025:0422.S48SO13.25ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 48. Kammer
Der Antragsgegner wird im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, vorläufig die Kosten einer 1:1 Betreuung des Antragstellers in einem zeitlichen Umfang von bis zu 38 Stunden wöchentlich durch die bei der Beigeladenen beschäftigte Frau S. bis zum 31.07.2025, längstens jedoch bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache, zu übernehmen.
Der Antragsgegner trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers .
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