Sozialgericht Duisburg, 2023-01-30, S 17 KR 2252/22 KH

S 17 KR 2252/22 KHSozialversicherungsgericht30.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Duisburg — S 17 KR 2252/22 KH — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-30

Aktenzeichen: S 17 KR 2252/22 KH

ECLI: ECLI:DE:SGDU:2023:0130.S17KR2252.22KH.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 300,00 EUR nebst 2 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.09.2022 zu zahlen.

Der Bescheid der von 22.08.2022 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.01.2023 wird aufgehoben

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 600,00 EUR festgesetzt.

Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit die Beklagte zur Zahlung eines Betrages von 300,00 EUR verurteilt wird. Soweit der Bescheid vom 22.08.2022 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.01.2023 aufgehoben, wird die Berufung zugelassen.

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