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S 48 SO 745/16•Sozialgericht Duisburg, 2021-07-06, S 48 SO 745/16
S 48 SO 745/16Sozialversicherungsgericht06.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-06
Aktenzeichen: S 48 SO 745/16
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2021:0706.S48SO745.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 48. Kammer
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die Kosten für die geleistete Jugendhilfe für das Kind , geb. am 2007, für den Zeitraum vom 01.11.2012 bis zum 27.08.2015 i.H.v. 91.314,56 € nebst Prozesszinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 30.12.2016 zu erstatten.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert wird auf 91.314,56 € festgesetzt.
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