Sozialgericht Duisburg, 2021-07-06, S 48 SO 745/16

S 48 SO 745/16Sozialversicherungsgericht06.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Duisburg — S 48 SO 745/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-07-06

Aktenzeichen: S 48 SO 745/16

ECLI: ECLI:DE:SGDU:2021:0706.S48SO745.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 48. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die Kosten für die geleistete Jugendhilfe für das Kind , geb. am 2007, für den Zeitraum vom 01.11.2012 bis zum 27.08.2015 i.H.v. 91.314,56 € nebst Prozesszinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 30.12.2016 zu erstatten.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert wird auf 91.314,56 € festgesetzt.

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