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S 5 AS 978/21 ER•Sozialgericht Duisburg, 2021-04-09, S 5 AS 978/21 ER
S 5 AS 978/21 ERSozialversicherungsgericht09.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-09
Aktenzeichen: S 5 AS 978/21 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2021:0409.S5AS978.21ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: S 5 AS 978/21 ER
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt aus Essen wird abgelehnt.
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