Sozialgericht Duisburg, 2020-10-26, S 38 AS 3218/20 ER

S 38 AS 3218/20 ERSozialversicherungsgericht26.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Duisburg — S 38 AS 3218/20 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-26

Aktenzeichen: S 38 AS 3218/20 ER

ECLI: ECLI:DE:SGDU:2020:1026.S38AS3218.20ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 38. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Zusicherung zur Übernahme der laufenden Bedarfe der Unterkunft und Heizung für die Antragsteller hinsichtlich der Wohnung in der E.straße Hausnummer xxx in E. zu erteilen. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller.

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