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S 17 KR 306/20•Sozialgericht Duisburg, 2020-10-22, S 17 KR 306/20
S 17 KR 306/20Sozialversicherungsgericht22.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-22
Aktenzeichen: S 17 KR 306/20
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2020:1022.S17KR306.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 300,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.03.2020 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Berufung wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 300,00 EUR festgesetzt.
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