Sozialgericht Duisburg, 2016-12-28, S 15 P 3/16

S 15 P 3/16Sozialversicherungsgericht28.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Duisburg — S 15 P 3/16 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2016-12-28

Aktenzeichen: S 15 P 3/16

ECLI: ECLI:DE:SGDU:2016:1228.S15P3.16.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 15. Kammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.963,57 EUR nebst Mahnkosten in Höhe von 95 EUR zu zahlen. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin einschließlich der Gerichtskosten für das Mahnverfahren mit Ausnahme der Anwaltskosten und mit Ausnahme der gerichtlichen Pauschgebühr.

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