S 15 P 3/16•Sozialgericht Duisburg, 2016-12-28, S 15 P 3/16
Sozialgericht Duisburg, 2016-12-28, S 15 P 3/16
S 15 P 3/16Sozialversicherungsgericht28.12.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 15 P 3/16 — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2016-12-28
Aktenzeichen: S 15 P 3/16
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2016:1228.S15P3.16.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 15. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.963,57 EUR nebst Mahnkosten in Höhe von 95 EUR zu zahlen. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin einschließlich der Gerichtskosten für das Mahnverfahren mit Ausnahme der Anwaltskosten und mit Ausnahme der gerichtlichen Pauschgebühr.
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