S 21 R 368/15 ER•Sozialgericht Duisburg, 2016-01-11, S 21 R 368/15 ER
Sozialgericht Duisburg, 2016-01-11, S 21 R 368/15 ER
S 21 R 368/15 ERSozialversicherungsgericht11.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 21 R 368/15 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-01-11
Aktenzeichen: S 21 R 368/15 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2016:0111.S21R368.15ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Kammer
Tenor
Die aufschiebende Wirkung des Bescheides vom 11.12.2014 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 11.678,41 Euro festgesetzt.
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