S 52 SO 398/12•Sozialgericht Duisburg, 2014-02-26, S 52 SO 398/12
Sozialgericht Duisburg, 2014-02-26, S 52 SO 398/12
S 52 SO 398/12Sozialversicherungsgericht26.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 52 SO 398/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-26
Aktenzeichen: S 52 SO 398/12
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2014:0226.S52SO398.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 52. Kammer
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 31.05.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14.08.2012 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger weitere 685,00 Euro zuzüglich Mahn- und sonstiger Vollstreckungskosten zu zahlen.
Die Beklagte erstattet dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten.
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