S 33 AL 239/13•Sozialgericht Duisburg, 2014-01-22, S 33 AL 239/13
Sozialgericht Duisburg, 2014-01-22, S 33 AL 239/13
S 33 AL 239/13Sozialversicherungsgericht22.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 33 AL 239/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-22
Aktenzeichen: S 33 AL 239/13
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2014:0122.S33AL239.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Kammer
Tenor
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Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 27.02.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.04.2013 verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Gründungszuschuss vom 31.01.2013 erneut ermessensfehlerfrei unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.
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Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers dem Grunde nach.
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