S 10 R 713/12•Sozialgericht Duisburg, 2013-12-19, S 10 R 713/12
Sozialgericht Duisburg, 2013-12-19, S 10 R 713/12
S 10 R 713/12Sozialversicherungsgericht19.12.2013
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 10 R 713/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-19
Aktenzeichen: S 10 R 713/12
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2013:1219.S10R713.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 17.10.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.05.2012 verurteilt, den Bescheid vom 02.02.2007 mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Die Beklagte trägt die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers.
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