S 43 SB 1939/11•Sozialgericht Duisburg, 2013-07-12, S 43 SB 1939/11
Sozialgericht Duisburg, 2013-07-12, S 43 SB 1939/11
S 43 SB 1939/11Sozialversicherungsgericht12.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 43 SB 1939/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-12
Aktenzeichen: S 43 SB 1939/11
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2013:0712.S43SB1939.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 43. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 18.07.2011 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 31.08.2011 verurteilt, bei dem Kläger ab Antragstellung (18.04.2011) die gesundheitlichen Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich B und einen Gesamt-GdB von 90 sowie ab 29.11.2011 einen Gesamt-GdB von 100 festzustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt 3/4 der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.
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