S 38 AS 2303/13 ER•Sozialgericht Duisburg, 2013-01-30, S 38 AS 2303/13 ER
Sozialgericht Duisburg, 2013-01-30, S 38 AS 2303/13 ER
S 38 AS 2303/13 ERSozialversicherungsgericht30.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 38 AS 2303/13 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-30
Aktenzeichen: S 38 AS 2303/13 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2013:0130.S38AS2303.13ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 38. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern vorläufig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des SGB II für den Zeitraum 28.06.2013 bis 28.12.2013, längstens jedoch bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache, zu gewähren.
Die Antragsgegnerin hat den Antragstellern die außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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