S 38 AS 182/12•Sozialgericht Duisburg, 2013-01-21, S 38 AS 182/12
Sozialgericht Duisburg, 2013-01-21, S 38 AS 182/12
S 38 AS 182/12Sozialversicherungsgericht21.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 38 AS 182/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-21
Aktenzeichen: S 38 AS 182/12
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2013:0121.S38AS182.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 38. Kammer
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 20.09.2011 des Widerspruchsbescheides vom 05.01.2012 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, über den Anspruch der Klägerin auf Umzugskosten und Mietkaution unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Die Beklagte hat der Klägerin 4/5 der außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Die Berufung wird zugelassen.
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