S 5 AS 780/10•Sozialgericht Duisburg, 2011-10-25, S 5 AS 780/10
Sozialgericht Duisburg, 2011-10-25, S 5 AS 780/10
S 5 AS 780/10Sozialversicherungsgericht25.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 5 AS 780/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-25
Aktenzeichen: S 5 AS 780/10
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2011:1025.S5AS780.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 6.7.2010 und unter Abänderung des Bescheides vom 09.12.2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.01.2010 in der Fassung der Bescheide vom 2.3.2010 und 2.6.2010 verpflichtet, der Klägerin für die Monate Februar bis Juni 2010 Grundsicherungsleistungen in Höhe von 685,09 EUR monatlich und für den Monat Juli 2010 in Höhe von 728,29 EUR zu gewähren; im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt 1/3 der außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Die Berufung wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.