S 32 AS 424/08 ER•Sozialgericht Duisburg, 2009-03-05, S 32 AS 424/08 ER
Sozialgericht Duisburg, 2009-03-05, S 32 AS 424/08 ER
S 32 AS 424/08 ERSozialversicherungsgericht05.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 32 AS 424/08 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-05
Aktenzeichen: S 32 AS 424/08 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2009:0305.S32AS424.08ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ab 05.11.2008 in Höhe von monatlich 101,17 EUR zu zahlen.
Diese Verpflichtung gilt für die Zeit bis zum 30.04.2009, längstens jedoch bis zur unanfechtbaren Entscheidung über den Fortzahlungsantrag vom 06.05.2008. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
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