Sozialgericht Duisburg, 2008-10-23, S 32 AS 284/08 ER

S 32 AS 284/08 ERSozialversicherungsgericht23.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Duisburg — S 32 AS 284/08 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-10-23

Aktenzeichen: S 32 AS 284/08 ER

ECLI: ECLI:DE:SGDU:2008:1023.S32AS284.08ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 32. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin und den mit dieser in Bedarfsgemeinschaft lebenden weiteren Personen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung für die ab 01.08.2008 angemietete Wohnung ab Einzug zu zahlen. Diese Verpflichtung gilt bis zu einer endgültigen Entscheidung über den Widerspruch der Antragstellerin vom 25.07.2008, längstens bis zum 31.01.2009.

Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.