S 35 AS 64/07•Sozialgericht Duisburg, 2008-08-28, S 35 AS 64/07
Sozialgericht Duisburg, 2008-08-28, S 35 AS 64/07
S 35 AS 64/07Sozialversicherungsgericht28.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 35 AS 64/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-28
Aktenzeichen: S 35 AS 64/07
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2008:0828.S35AS64.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 35. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 24.10.2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.02.2007 verurteilt, den Klägern über die bereits gewährten Unterkunftskosten hinaus weitere Unterkunftskosten für den Monat November 2006 in Höhe von insgesamt 10,80 EUR und für die Monate Dezember 2006 bis April 2007 in Höhe von insgesamt 19,48 EUR monatlich zu gewähren. Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen erstattungsfähigen Kosten der Kläger zu 1/3. Die Berufung wird zugelassen.
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