Sozialgericht Duisburg, 2008-08-28, S 35 AS 64/07

S 35 AS 64/07Sozialversicherungsgericht28.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Duisburg — S 35 AS 64/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-28

Aktenzeichen: S 35 AS 64/07

ECLI: ECLI:DE:SGDU:2008:0828.S35AS64.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 35. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 24.10.2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.02.2007 verurteilt, den Klägern über die bereits gewährten Unterkunftskosten hinaus weitere Unterkunftskosten für den Monat November 2006 in Höhe von insgesamt 10,80 EUR und für die Monate Dezember 2006 bis April 2007 in Höhe von insgesamt 19,48 EUR monatlich zu gewähren. Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen erstattungsfähigen Kosten der Kläger zu 1/3. Die Berufung wird zugelassen.

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