Sozialgericht Duisburg, 2008-05-02, S 10 (2) AS 300/06 ER

S 10 (2) AS 300/06 ERSozialversicherungsgericht02.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Duisburg — S 10 (2) AS 300/06 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-05-02

Aktenzeichen: S 10 (2) AS 300/06 ER

ECLI: ECLI:DE:SGDU:2008:0502.S10.2AS300.06ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

Auf die Erinnerung wird die Kostenfestsetzung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 15.03.2007 abgeändert und die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung auf 315,35 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.

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