S 10 (2) AS 300/06 ER•Sozialgericht Duisburg, 2008-05-02, S 10 (2) AS 300/06 ER
Sozialgericht Duisburg, 2008-05-02, S 10 (2) AS 300/06 ER
S 10 (2) AS 300/06 ERSozialversicherungsgericht02.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 10 (2) AS 300/06 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-05-02
Aktenzeichen: S 10 (2) AS 300/06 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2008:0502.S10.2AS300.06ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Tenor
Auf die Erinnerung wird die Kostenfestsetzung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 15.03.2007 abgeändert und die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung auf 315,35 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.
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