Sozialgericht Duisburg, 2008-03-07, S 10 R 320/05

S 10 R 320/05Sozialversicherungsgericht07.03.2008

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Duisburg — S 10 R 320/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-03-07

Aktenzeichen: S 10 R 320/05

ECLI: ECLI:DE:SGDU:2008:0307.S10R320.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

Die Erinnerung gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung vom 10.05.2005 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Beschwerde wird zugelassen.

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