Sozialgericht Duisburg, 2008-01-11, S 10 AS 168/07 ER

S 10 AS 168/07 ERSozialversicherungsgericht11.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Duisburg — S 10 AS 168/07 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-01-11

Aktenzeichen: S 10 AS 168/07 ER

ECLI: ECLI:DE:SGDU:2008:0111.S10AS168.07ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

  1. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller zu 3) vorläufig für die Zeit vom 27.08.2007 bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens, längstens bis zum 31.03.2008 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einschließlich der anteiligen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie den Antragstellern zu 1) bis 3) vorläufig Leistungen zur Erstausstattung der Wohnung unter Berücksichtigung des Antragstellers zu 3) zu gewähren.

Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu 1) bis 3).

  1. Den Antragstellern zu 1) bis 3) wird ab Antragstellung Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Rechtsanwaltes J. W., Altendorfer Str. xx, 45xxx E. bewilligt.

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