Sozialgericht Duisburg, 2007-03-05, S 10 (2) AS 300/06 ER

S 10 (2) AS 300/06 ERSozialversicherungsgericht05.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Duisburg — S 10 (2) AS 300/06 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-03-05

Aktenzeichen: S 10 (2) AS 300/06 ER

ECLI: ECLI:DE:SGDU:2007:0305.S10.2AS300.06ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

1.Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller für die Zeit vom 01.01.2007 bis zum 30.06.2007 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von monatlich 422,- EUR zu zahlen.

Im übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller 9/10 der außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

2.Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt U. K., F. 251, 4xxx E. bewilligt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.