S 7 (27) SO 195/05•Sozialgericht Duisburg, 2006-12-19, S 7 (27) SO 195/05
Sozialgericht Duisburg, 2006-12-19, S 7 (27) SO 195/05
S 7 (27) SO 195/05Sozialversicherungsgericht19.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 7 (27) SO 195/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-19
Aktenzeichen: S 7 (27) SO 195/05
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2006:1219.S7.27SO195.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 02.05.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 12.07.2005 verurteilt, der Klägerin für die Inanspruchnahme von Haushaltshilfe monatlich einen Betrag in Höhe von 115,18 Euro zu zahlen. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin dem Grunde nach.
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