S 27 SO 219/05•Sozialgericht Duisburg, 2006-08-29, S 27 SO 219/05
Sozialgericht Duisburg, 2006-08-29, S 27 SO 219/05
S 27 SO 219/05Sozialversicherungsgericht29.08.2006
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 27 SO 219/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-29
Aktenzeichen: S 27 SO 219/05
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2006:0829.S27SO219.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 25.05.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.09.2005 verurteilt, dem Kläger ab dem 01.11.2004 einen zusätzlichen Barbetrag nach §§ 21 Abs 3 Satz 4 BSHG nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu bewilligen. Die Berufung wird zugelassen. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.
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