Sozialgericht Duisburg, 2006-03-16, S 10 SO 6/06 ER

S 10 SO 6/06 ERSozialversicherungsgericht16.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Duisburg — S 10 SO 6/06 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-03-16

Aktenzeichen: S 10 SO 6/06 ER

ECLI: ECLI:DE:SGDU:2006:0316.S10SO6.06ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin ab dem 01.02. 2006 bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens Leistungen der Eingliederungshilfe in Gestalt von Hilfen zu selbst bestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten in den im Rahmen des individuellen Hilfeplanes vom 21.12.2005 beantragten Umfang zu gewähren. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin.

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