S 23 VG 224/99•Sozialgericht Duisburg, 2002-05-08, S 23 VG 224/99
Sozialgericht Duisburg, 2002-05-08, S 23 VG 224/99
S 23 VG 224/99Sozialversicherungsgericht08.05.2002
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 23 VG 224/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-05-08
Aktenzeichen: S 23 VG 224/99
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2002:0508.S23VG224.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 15.04.1997 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31.08.1999 verurteilt, den bei der Klägerin vorliegenden Hirnschaden mit schwerer Leistungsbeeinträchtigung nach Schütteltrauma als Gewalttat nach dem OEG anzuerkennen und Versorgung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren.
Der Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
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