Sozialgericht Duisburg, 2002-05-08, S 23 VG 224/99

S 23 VG 224/99Sozialversicherungsgericht08.05.2002

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Duisburg — S 23 VG 224/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-08

Aktenzeichen: S 23 VG 224/99

ECLI: ECLI:DE:SGDU:2002:0508.S23VG224.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Kammer

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 15.04.1997 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31.08.1999 verurteilt, den bei der Klägerin vorliegenden Hirnschaden mit schwerer Leistungsbeeinträchtigung nach Schütteltrauma als Gewalttat nach dem OEG anzuerkennen und Versorgung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren.

Der Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.