Sozialgericht Detmold, 2024-04-25, S 32 KR 965/22

S 32 KR 965/22Sozialversicherungsgericht25.04.2024

Regest

Für die Kodierung OPS 8-550.1 ist nicht erforderlich, dass eine Therapeuten-Patienten-Bindung nachgewiesen sein muss und/oder der Therapeut durchgehend anwesend gewesen sein muss. Ein solches Erfodernis lässt sich dem Wortlaut des OPS 8-550.1 nicht entnehmen.

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Detmold — S 32 KR 965/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-04-25

Aktenzeichen: S 32 KR 965/22

ECLI: ECLI:DE:SGDT:2024:0425.S32KR965.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 32. Kammer

Leitsätze

Für die Kodierung OPS 8-550.1 ist nicht erforderlich, dass eine Therapeuten-Patienten-Bindung nachgewiesen sein muss und/oder der Therapeut durchgehend anwesend gewesen sein muss. Ein solches Erfodernis lässt sich dem Wortlaut des OPS 8-550.1 nicht entnehmen.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.445,61 EUR nebst zwei Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.04.2021 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

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