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S 35 AS 718/21•Sozialgericht Detmold, 2023-06-22, S 35 AS 718/21
S 35 AS 718/21Sozialversicherungsgericht22.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-22
Aktenzeichen: S 35 AS 718/21
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2023:0622.S35AS718.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 35. Kammer
I. Das Verfahren wird ausgesetzt.
II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wird nach Art. 267 Abs. 1, Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorlegt:
Ist das Unionsrecht dahingehend auszulegen, dass es einer nationalen Regelung entgegensteht, wonach eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der Personensorge lediglich dem ausländischen Elternteil eines minderjährigen ledigen inländischen Kindes zu erteilen ist, wenn dieses seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, was zur Folge hat, dass Unionsbürger eines Mitgliedsstaates einen solchen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung der Personensorge bei einem minderjährigen Unionsbürger mit der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates als der des Inlandsstaats nicht haben?
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