Sozialgericht Detmold, 2023-06-13, S 35 AS 101/19

S 35 AS 101/19Sozialversicherungsgericht13.06.2023

Regest

Bei bestandskräftiger Feststellung des Bestehens eines Ersatzanspruchs wegen sozialwidrigen Verhaltens dem Grunde nach (Grundlagenbescheid) findet eine inhaltliche Prüfung des Vorliegens eines sozialwidrigen Verhaltens aufgrund der durch die Beteiligten und das Gericht zu beachtenden Bindungs- und Tatbestandswirkung bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Höhe nach (Leistungsbescheid) nicht mehr statt.

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Detmold — S 35 AS 101/19 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2023-06-13

Aktenzeichen: S 35 AS 101/19

ECLI: ECLI:DE:SGDT:2023:0613.S35AS101.19.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 35. Kammer

Leitsätze

Bei bestandskräftiger Feststellung des Bestehens eines Ersatzanspruchs wegen sozialwidrigen Verhaltens dem Grunde nach (Grundlagenbescheid) findet eine inhaltliche Prüfung des Vorliegens eines sozialwidrigen Verhaltens aufgrund der durch die Beteiligten und das Gericht zu beachtenden Bindungs- und Tatbestandswirkung bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Höhe nach (Leistungsbescheid) nicht mehr statt.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 15% zu tragen.

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