Sozialgericht Detmold, 2023-03-27, S 35 AS 856/19

S 35 AS 856/19Sozialversicherungsgericht27.03.2023

Regest

1. Der unbestimmte Rechtsbegriff des selbst genutzten Hausgrundstücks von angemessener Größe gemäß § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II in der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung ist bei einem 1-Personen-Haushalt dahingehend auszulegen, dass eine angemessene Größe und damit nicht zu berücksichtigendes Schonvermögen nur dann vorliegt, wenn die Gesamtwohnfläche einen Wert in Höhe von 99m² nicht überschreitet. 2. Vorhandener Wohnraum, der die Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht erfüllt, ist bei der Berechnung der Wohnfläche nicht zu berücksichtigen.

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Detmold — S 35 AS 856/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-27

Aktenzeichen: S 35 AS 856/19

ECLI: ECLI:DE:SGDT:2023:0327.S35AS856.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 35. Kammer

Leitsätze

    1. Der unbestimmte Rechtsbegriff des selbst genutzten Hausgrundstücks von angemessener Größe gemäß § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II in der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung ist bei einem 1-Personen-Haushalt dahingehend auszulegen, dass eine angemessene Größe und damit nicht zu berücksichtigendes Schonvermögen nur dann vorliegt, wenn die Gesamtwohnfläche einen Wert in Höhe von 99m² nicht überschreitet.
    1. Vorhandener Wohnraum, der die Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht erfüllt, ist bei der Berechnung der Wohnfläche nicht zu berücksichtigen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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