Sozialgericht Detmold, 2022-01-19, S 21 R 627/20

S 21 R 627/20Sozialversicherungsgericht19.01.2022

Regest

Zu den medizinischen Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Gestalt einer Umschulungsmaßnahme

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Detmold — S 21 R 627/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-19

Aktenzeichen: S 21 R 627/20

ECLI: ECLI:DE:SGDT:2022:0119.S21R627.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Kammer

Leitsätze

Zu den medizinischen Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Gestalt einer Umschulungsmaßnahme

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 30.01.2020 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04.05.2020 verpflichtet, die Umschulung des Klägers zum Heilerziehungspfleger bei der J. in N. beginnend ab dem 00.00.0000 bis zum 00.00.0000 zu fördern und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erbringen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.

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