Sozialgericht Detmold, 2022-01-06, S 29 KR 776/18

S 29 KR 776/18Sozialversicherungsgericht06.01.2022

Regest

1. Der Verweis der Krankenkasse auf ein MDK-Gutachten war für die Mitteilung der we-sentlichen Gründe im Sinne des § 8 S. 2 PrüfvV 2014 ausreichend. 2. Im Fall einer Verrechnung nach § 9 PrüfvV 2014 genügt es, dass die Höhe des konkreten Erstattungsanspruchs nach § 8 S. 1 PrüfvV 2014, erst im auf die Mitteilung der wesentlichen Gründe folgenden Verrechnungsschreiben genannt wurde, solange dies innerhalb der Frist des § 8 S. 3 PrüfvV 2014 erfolgte.

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Detmold — S 29 KR 776/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-06

Aktenzeichen: S 29 KR 776/18

ECLI: ECLI:DE:SGDT:2022:0106.S29KR776.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Sozialgericht

Leitsätze

  1. Der Verweis der Krankenkasse auf ein MDK-Gutachten war für die Mitteilung der we-sentlichen Gründe im Sinne des § 8 S. 2 PrüfvV 2014 ausreichend.

  2. Im Fall einer Verrechnung nach § 9 PrüfvV 2014 genügt es, dass die Höhe des konkreten Erstattungsanspruchs nach § 8 S. 1 PrüfvV 2014, erst im auf die Mitteilung der wesentlichen Gründe folgenden Verrechnungsschreiben genannt wurde, solange dies innerhalb der Frist des § 8 S. 3 PrüfvV 2014 erfolgte.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

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