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S 29 KR 776/18•Sozialgericht Detmold, 2022-01-06, S 29 KR 776/18
S 29 KR 776/18Sozialversicherungsgericht06.01.2022
1. Der Verweis der Krankenkasse auf ein MDK-Gutachten war für die Mitteilung der we-sentlichen Gründe im Sinne des § 8 S. 2 PrüfvV 2014 ausreichend. 2. Im Fall einer Verrechnung nach § 9 PrüfvV 2014 genügt es, dass die Höhe des konkreten Erstattungsanspruchs nach § 8 S. 1 PrüfvV 2014, erst im auf die Mitteilung der wesentlichen Gründe folgenden Verrechnungsschreiben genannt wurde, solange dies innerhalb der Frist des § 8 S. 3 PrüfvV 2014 erfolgte.
Entscheidungsdatum: 2022-01-06
Aktenzeichen: S 29 KR 776/18
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2022:0106.S29KR776.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Sozialgericht
Der Verweis der Krankenkasse auf ein MDK-Gutachten war für die Mitteilung der we-sentlichen Gründe im Sinne des § 8 S. 2 PrüfvV 2014 ausreichend.
Im Fall einer Verrechnung nach § 9 PrüfvV 2014 genügt es, dass die Höhe des konkreten Erstattungsanspruchs nach § 8 S. 1 PrüfvV 2014, erst im auf die Mitteilung der wesentlichen Gründe folgenden Verrechnungsschreiben genannt wurde, solange dies innerhalb der Frist des § 8 S. 3 PrüfvV 2014 erfolgte.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
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