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S 9 AS 2206/14•Sozialgericht Detmold, 2020-02-21, S 9 AS 2206/14
S 9 AS 2206/14Sozialversicherungsgericht21.02.2020
Die Erklärung: "Das Anerkenntis zur Erledigung meines Anspruches begrüße ich" ist als verfahrensbeendende Annahme des Anerkenntnisses i.S.d. § 101 Abs. 2 SGG auszulegen.
Entscheidungsdatum: 2020-02-21
Aktenzeichen: S 9 AS 2206/14
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2020:0221.S9AS2206.14.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 9. Kammer
Die Erklärung: "Das Anerkenntis zur Erledigung meines Anspruches begrüße ich" ist als verfahrensbeendende Annahme des Anerkenntnisses i.S.d. § 101 Abs. 2 SGG auszulegen.
Es wird festgestellt, dass das Verfahren S 9 AS 1394/12 durch angenommenesAnerkenntnis erledigt ist.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten .
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