S 2 SO 45/18 ER•Sozialgericht Detmold, 2018-02-21, S 2 SO 45/18 ER
Sozialgericht Detmold, 2018-02-21, S 2 SO 45/18 ER
S 2 SO 45/18 ERSozialversicherungsgericht21.02.2018
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 2 SO 45/18 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-02-21
Aktenzeichen: S 2 SO 45/18 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2018:0221.S2SO45.18ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Der Antragsgegner wird verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig für den Besuch der Gesamtschule C E-B im zweiten Schulhalbjahr 2017/18 Eingliederungshilfe zur angemessenen Schulbildung in Form der Gewährung eines Integrationshelfers für den gesamten Schulbesuch zu bewilligen. Der Antragsgegner hat der Antragstellerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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