Sozialgericht Detmold, 2018-01-26, S 3 KR 450/15

S 3 KR 450/15Sozialversicherungsgericht26.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Detmold — S 3 KR 450/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-01-26

Aktenzeichen: S 3 KR 450/15

ECLI: ECLI:DE:SGDT:2018:0126.S3KR450.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.611,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.04.2015 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Der Streitwert wird auf 2.611,80 EUR festgesetzt.

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