S 24 KR 539/15•Sozialgericht Detmold, 2016-11-11, S 24 KR 539/15
Sozialgericht Detmold, 2016-11-11, S 24 KR 539/15
S 24 KR 539/15Sozialversicherungsgericht11.11.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 24 KR 539/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-11
Aktenzeichen: S 24 KR 539/15
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2016:1111.S24KR539.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 28.07.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.12.2015 sowie des Bescheides vom 04.07.2016 verurteilt, der Klägerin vier postbariatrische Wiederherstellungsoperationen (Oberschenkelstraffung beidseits, Oberarmstraffung beidseits, Bruststraffung beidseits, Gesäßstraffung) als Sachleistung zu gewähren. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
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