S 2 SO 333/15 ER•Sozialgericht Detmold, 2015-11-17, S 2 SO 333/15 ER
Sozialgericht Detmold, 2015-11-17, S 2 SO 333/15 ER
S 2 SO 333/15 ERSozialversicherungsgericht17.11.2015
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 2 SO 333/15 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-11-17
Aktenzeichen: S 2 SO 333/15 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2015:1117.S2SO333.15ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die ungedeckten Heimkosten des Antragstellers aus der Unterbringung im Seniorenheim "K Wohnpflege" in E bis zum rechtskräftigen Abschluss des Ver-fahrens über den Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten vom 13.07.2015 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu tragen. Der Antragsgegner hat dem Antragsteller die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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