S 2 SO 207/11•Sozialgericht Detmold, 2015-11-03, S 2 SO 207/11
Sozialgericht Detmold, 2015-11-03, S 2 SO 207/11
S 2 SO 207/11Sozialversicherungsgericht03.11.2015
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 2 SO 207/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-03
Aktenzeichen: S 2 SO 207/11
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2015:1103.S2SO207.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 23.06.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24.06.2011 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin im Zeitraum vom 01.05.2010 bis zum 30.06.2011 Leistungen der stationären Hilfe für die Maßnahme in der Evangelischen Diakoniestiftung I durch Übernahme der dort angefallen Kosten zu gewähren. Der Beklagte hat der Klägerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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