S 2 SO 273/15 ER•Sozialgericht Detmold, 2015-09-23, S 2 SO 273/15 ER
Sozialgericht Detmold, 2015-09-23, S 2 SO 273/15 ER
S 2 SO 273/15 ERSozialversicherungsgericht23.09.2015
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 2 SO 273/15 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-09-23
Aktenzeichen: S 2 SO 273/15 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2015:0923.S2SO273.15ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Der Antragsgegner wird verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig für den Besuch der J-Schule in T ganztägig einen pädagogisch geschulten Integrationshelfer über die bewilligten Stunden des Schwimmunterrichts hinaus bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens gegen den Bescheid vom 21.07.2015 sowie eines sich ggfs. anschließenden Klageverfahrens zu bewilligen. Jede Seite trägt die eigenen Kosten des gerichtlichen Eilverfahrens.
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